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Erste Erfahrungen mit dem LkSG


7. Mai 2024, 16:00 bis 17:30 Uhr
Onlineveranstaltung, via Teams

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7. Mai, 16:00 - 17:30 Uhr (MESZ)

Informationen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (oder kurz Lieferkettengesetz) trat am 1. Januar 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Einzurechnen sind dabei ins Ausland entsandte Beschäftigte sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind.

In Kooperation mit der Kanzlei Park bieten wir einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und praxisnahe Erfahrungen sowie bewährte Methoden.

Anschließend findet eine Fragerunde statt.

Onlinetermin

Die Veranstaltung wird digital, via Teams, durchgeführt.

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Für inhaltliche & organisatorische Rückfragen

Varja Bartels
Varja Bartels
Abteilung Wirtschaft @ IHK Braunschweig @ IHK Braunschweig

0531 4715-298

Alexander Gündermann
Alexander Gündermann
Abteilungsleiter Wirtschaft @ IHK Braunschweig

0531 4715-225