Anmeldung
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7. Mai, 16:00 - 17:30 Uhr (MESZ)
Informationen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (oder kurz Lieferkettengesetz) trat am 1. Januar 2023 in Kraft und galt zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Einzurechnen sind dabei ins Ausland entsandte Beschäftigte sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind.
In Kooperation mit der Kanzlei Park bieten wir einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen und praxisnahe Erfahrungen sowie bewährte Methoden.
Anschließend findet eine Fragerunde statt.
Onlinetermin
Die Veranstaltung wird digital, via Teams, durchgeführt.
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Für inhaltliche & organisatorische Rückfragen
Varja Bartels
Abteilung Wirtschaft @ IHK Braunschweig @ IHK Braunschweig
0531 4715-298
Alexander Gündermann
Abteilungsleiter Wirtschaft @ IHK Braunschweig
0531 4715-225